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Beweissicherung

Die vorsorgliche Beweissicherung schützt den Bautreibenden in vielen Fällen vor nachträglichen Ansprüchen aus der Nachbarschaft. In der Regel wird eine Begehung aller Räumlichkeiten im nachbarschaftlichen Gebäude und der Außenanlagen vor Aufnahme der eigenen Bautätigkeit durchgeführt. Schadensbilddokumentationen, Rissbreitenmessungen und textliche Beschreibungen sichern den vorgefundenen Zustand.

Zu unterschätzen ist dabei nicht, dass es sich bei der Begehung auch um eine vertrauensbildende Maßnahme zwischen dem Bautreibenden und der Nachbarschaft handeln kann. Schließlich "interessiert" es ja den neuen Nachbar, wie es um das angrenzende Bestandsgebäude bestellt ist und macht sich schon vor eigenem Baubeginn "Sorgen", dass diesem nichts passiert.